AGB

medkoh Medizintechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen medkoh ag

Präambel

medkoh ag (nachfolgend "medkoh") unterhält in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein Geschäftsbeziehungen, primär mit Leistungserbringern in der Medizin (Grossisten, Spitäler, Pflegeheime, Arztpraxen, u.s.w.). Dabei steht der Handel (Verkauf) von medizinischen Verbrauchs-, Gebrauchs- und Investitionsgüter, die Montage von Investitionsgütern (insbesondere Deckenversorgungseinheiten und Operationsleuchten) sowie die kostenpflichtige Abgabe von Leihsets (Ziff. 9) im Vordergrund.

1. Allgemeines/Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") sind Grundlage sämtlicher Rechtsgeschäfte zwischen medkoh und dem Vertragspartner (nachfolgend "Kunde"). Die jeweils aktuellen AGB sind unter www.medkoh.ch veröffentlicht. Durch die Bestellung erkennt der Kunde unsere Bedingungen an. Anderslautende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von medkoh in schriftlicher Form vereinbart und anerkannt worden sind. Änderungen oder Ergänzungen auch in anderweitiger Form abgeschlossener Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichkeit. Auch auf Aufträge des Kunden finden die geltenden AGB's der medkoh Anwendung sofern die medkoh nicht anderslautenden Bestimmungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Angebote

Alle Angebote der medkoh sowie technische Angaben, Abbildungen, Produktbeschreibungen etc. sind unverbindlich es sei denn, sie werden in einer verbindlichen Offerte abgegeben. Die Offerte gilt als angenommen und der Vertrag als geschlossen, sobald der Kunde die Offerte unterzeichnet retourniert oder via E-Mail die Annahme erklärt.

3. Räumlichkeiten des Kunden

Bei der Erbringung von Leistungen in den Räumlichkeiten des Kunden ist dieser verantwortlich dafür, dass die Lokalitäten frei von gesundheitlichen Gefährdungen für die Mitarbeiter der medkoh sind. Der Kunde haftet für allen Schaden an Personen und Sachen von medkoh in dessen Räumlichkeiten, sofern nicht medkoh den Schaden verursacht hat.

4. Lieferfristen

Die Lieferung erfolgt innerhalb der im Angebot oder im Vertrag definierten Zeit. Sollten ausnahmsweise Rückstände entstehen, werden die Waren sofort nach Wareneingang bei der medkoh dem Kunden ausgeliefert. Bei Bestellungen ausserhalb unseres Warensortiments müssen die Lieferfristen der Herstellerfirma berücksichtigt werden. Die Lieferfristen können in diesem Fall nur unverbindlich geschätzt werden. Die Überschreitung des Liefertermins berechtigt nicht zu einem Rücktritt von der Bestellung. Es können in Absprache mit dem Kunden Teillieferungen vereinbart werden. Sämtliche Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt unvorhergesehener und von der medkoh unverschuldeter Ereignisse. Im Falle höhere Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, verlängern sich Lieferfristen um die Dauer der Störung. medkoh behält sich den Rücktritt von der Vereinbarung mit dem Kunden vor, sollten Waren mangels Verfügbarkeit beim Hersteller nicht beschafft werden können.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsbeträge sind innert 30 Tagen und ohne Abzüge zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich zwischen der medkoh und dem Kunden vereinbart wurde. medkoh behält sich vor, unerlaubte Abzüge nach zu belasten und Verzugszinsen zu verrechnen. Bei gewissen Begebenheiten behält sich medkoh vor, Vorauszahlungen oder Anzahlungen zu verlangen. Preisänderungen auf Artikeln im Sortiment der medkoh sind vorbehalten und jederzeit möglich.

6. Verzug

Ist die Zahlungsfrist abgelaufen ohne, dass der Zahlungseingang bei medkoh verzeichnet wurde, gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Überschreitung einer vereinbarten Zahlungsfrist ist medkoh berechtigt, weitere Lieferungen zurückzustellen oder abzulehnen. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf Zinsen und Kosten und sodann der jeweils ältesten Forderung der medkoh gegenüber dem Kunden angerechnet. Mahnspesen und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist berechtigt, eine Zahlung zurückzubehalten oder mit einer Gegenforderung zu verrechnen, wenn die Gegenforderung von medkoh anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. medkoh bleibt Eigentümerin, der von ihr gelieferten Ware bis diese vollständig bezahlt ist. medkoh ist berechtigt, auf Kosten des Kunden einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.

7. Eigentumsvorbehalt

Bei Weiterverkauf von Waren, die von medkoh unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, tritt die daraus entstehende Forderung an die Stelle des Eigentumsvorbehalts. Auf Verlangen von medkoh hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand und den Standort der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die uns abgetretenen Forderungen zu geben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist medkoh berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist in einem solchen Falle nicht berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.

8. Wartung und Reparaturen

Bei Wartungen und Reparaturen entsteht an der zur Wartung und Reparatur gegebenen Sache zu Gunsten der medkoh ein Pfandrecht für alle Forderungen aus dem Reparaturauftrag, sofern die Sache im Eigentum des Kunden steht. Bei Nichtabholung oder Annahmeverweigerung ist medkoh nach entsprechender Ankündigung berechtigt, die reparierte Sache durch freihändigen Verkauf oder Ausbau der Reparaturteile und Verschrottung des Restes zu verwerten.

9. Leihsets

9.1 Definition

Leihsets sind Instrumentensets und/oder Operationsbestecke die auf entsprechende Nachfrage des Kunden, diesem zugesendet werden und von ihm gegen eine Gebühr gebraucht werden können (nachfolgend "Leihsets").

9.2 Sterilisation

Nach dem Gebrauch der Leihsets ist der Kunde verpflichtet, diese in sterilisiertem Zustand an die medkoh zurückzusenden. Werden die Leihsets in unsterilem Zustand der medkoh retourniert, behält sich diese vor, die Annahme zu verweigern und die Leihsets dem Kunden zur Sterilisation zu retournieren oder die Leihsets gegen eine Sterilisationspauschale sterilisieren zu lassen.

9.3  Beschädigung

Die in den Leihsets enthaltenen Bestandteile sind in einem unbeschädigten Zustand an medkoh zu retournieren, ansonsten behält sich die medkoh die Verweigerung der Annahme sowie Verrechnung des Verkaufspreises ausdrücklich vor. Steril verpackte Waren gelten als beschädigt, sofern sie geöffnet respektive die Verpackung beschädigt wurde und der sterile Zustand in Frage steht. Bei Bruch und Beschädigungen durch Post- bzw. Bahnversand ist eine post- oder bahnamtliche Bestätigung erforderlich. Es ist eine schriftliche Mitteilung unmittelbar nach Erhalt der Lieferung einzureichen.

10. Versand, Porto, Verpackung

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. medkoh organisiert den Transport in eigenem Ermessen. Wünsche des Kunden werden, wenn möglich berücksichtigt. Für Sendungen werden Porto und Verpackung in Form einer Pauschale dem Kunden weiterverrechnet. Weitergehende Versandkosten sowie logistische Zusatzleistungen gehen zu Lasten des Kunden soweit es sich hierbei nicht um Kosten der Nachbesserung wegen eines Mangels handelt.

11. Mängel, Garantie und Haftung

Lieferungen, erbrachte Dienstleistungen und Rechnungen hat der Kunde unverzüglich zu prüfen und diesbezügliche Mängel, unverzüglich (spätestens 5 Tage) nach Empfang der Produkte bzw. Rechnung oder Durchführung der erbrachten Leistungen zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Aufdeckung zu rügen. Werden Mängel nicht rechtzeitig gerügt, schliesst medkoh jegliche Garantieansprüche aus. Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Rechtzeitig gerügte Mängel kann medkoh nach ihrer Wahl durch Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes oder Lieferung mängelfreier Waren (soweit verfügbar) abgelten. Alle weiteren Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gewährleistungsansprüchen ist die Erfüllung der dem Kunden obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Kaufpreises. Es gelten die Garantiebestimmungen der Hersteller. Korrekt gelieferte Waren werden nur nach Vereinbarung mit medkoh zurückgenommen, sofern sich in originalverpacktem, unbeschädigtem und verkaufsfähigem Zustand befinden. Sterile Waren und Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Bei Bruch und Beschädigungen durch Post- bzw. Bahnversand ist eine post- oder bahnamtliche Bestätigung erforderlich. Es ist eine schriftliche Mitteilung unmittelbar nach Erhalt der Lieferung einzureichen.

12. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Unterlagen und Informationen, insbesondere Gebrauchsanweisung, Sicherheitshinweise und Vorgaben der Gesundheitsbehörden zu studieren, zu befolgen sowie sicherzustellen, dass die Produkte im Einklang mit diesen Unterlagen und Informationen verwendet werden. Falls der Kunde die Produkte Dritten weitergibt, ist er verpflichtet die nötigen Unterlagen und Informationen weiterzugeben.

13. Vorzeitige Vertragsauflösung

Verletzt der Kunde diesen Vertrag trotz Abmahnung, kann medkoh den Vertrag frist- und entschädigungslos vorzeitig auflösen; dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht vertragsgemäss einhält.

14. Übertragung von Rechten und Pflichten

Der Kunde darf die ihm aus dem Vertragsverhältnis mit medkoh obliegenden Rechte und Pflichten nur mit vorgängiger schriftlicher Genehmigung der medkoh an Dritte übertragen respektive abtreten.

15. Änderungen der AGB

medkoh behält sich Änderungen dieser AGB jederzeit vor. Die Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder in anderer geeigneter Weise (z.B. online oder in anderer elektronischer Form) bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGBs ihre Wirksamkeit verlieren, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle dieser Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.

17. Vorrang der deutschen AGB

Sofern die französische AGB der vorliegenden deutschen AGB widerspricht, gilt der Vorrang der deutschen AGB.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der Vertragsparteien ist Glattbrugg. Als Gerichtsstand gilt ausschliesslich Glattbrugg als vereinbart. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte. Über das Vertragsverhältnis entscheidet stets das schweizerische Recht. Es gilt schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG) sind explizit ausgeschlossen.

 

Glattbrugg 1. Januar 2023